Öffnungen im Freizeit- und Breitensport ab 1. Juni angekündigt

Auf dem Sportgipfel wurden am Sonnabend (22.05.2021) konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport sollen am 1. Juni in Kraft treten, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an den Sportgipfel in Schwerin mit.

Nach aktuellen Informationen sollen folgende Öffnungen im Sportbereich erfolgen:

  • Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
  • Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
  • die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
  • in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)

Als Verein begrüßen wir diese Öffnungsschritte und freuen uns, dass wir damit ein Stück weiter Richtung Normalität gelangen. Wir warten nun auf die Veröffentlichung der neuen Landesverordnung mit den konkreten Auflagen für die Umsetzung der oben genannten Punkte. Schnellstmöglich werden wir anschließend alle Trainingsgruppen über den weiteren Trainingsablauf in Kenntnis setzen.

Pressemitteillung des Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung